I.4, 18.05.2001

Neue Haarstrang Höhenstraße

Aufgrund des Ackerrandstreifenprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen sind an den Parzellengrenzen ca. 2m breite unbewirtschaftete Flächen, die vielen wildblühenden Pflanzen, vor allem vielen Gräßerarten, als Standort dienen.